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10/12/2025

IM FOKUS: Das Stiftungsrecht

Am 10. Dezember durfte ich im Rahmen des Privatissimum Privatrecht von Peter Bydlinski/Georg Kodek/Sebastian Mock/Stefan Perner/Martin Spitzer zum Thema „Rechtsformenmissbrauch in der Privatstiftung“ an der WU (Wirtschaftsuniversität Wien) vortragen.

Das Thema hat an Aktualität und öffentlicher Aufmerksamkeit durch den Fall Signa/Benko in jüngster Zeit stark gewonnen.
Trotz 75 Minuten ungehinderten Sprechens, wofür ich den Veranstaltern – neben der Ehre, mich eingeladen zu haben – besonders danke, konnten die relevanten Fragen natürlich nicht erschöpfend behandelt werden.
 

Das Folgende ist nur eine Auswahl, der ich mich widmete:

  • Kann die Errichtung einer Stiftung (bei der Nachstiftung ist das klar) ein Scheingeschäft sein? Oder kann sie gegebenenfalls auf Mentalreservation beruhen?
  • Welche Umstände müssen vorliegen, dass – abgesehen von der Fallkonstellation der Einräumung von Widerrufs- und Änderungsrechten – die Zurechnung des Stiftungsvermögens zum Stifter bejaht werden kann?
  • Welche Anleihen können dabei vom gesellschaftsrechtlichen Durchgriffstatbestand der Vermögens- und Sphärenvermischung genommen werden? 
  • Wann ist die Schenkungsanfechtung (§ 29 IO) auf die Errichtung von Stiftungen anwendbar?
  • Inwieweit ist die Installation von Zustimmungsrechten von Mitstiftern oder Dritten (Vorstand/Beirat) als Mittel zur „Asset Protection“ geeignet, und sind Zustimmungsrechte Dritter überhaupt zulässig?
  • Gibt es Scheinbegünstigte, und unter welchen Voraussetzungen ist die Reduktion oder Beseitigung von Begünstigtenrechten aus Gläubigersicht bekämpfbar? 
    Überzeugt die Ansicht des Fürstlichen Obersten Gerichtshofes in Liechtenstein, dass es beim auf Art 2 Abs 2 PGR gestützten „umgekehrten Haftungsdurchgriff“ auf subjektive Missbrauchsabsicht ankomme und ein objektiv-funktionswidriger Gebrauch nicht genüge?

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